Immobilienverwaltung
Wir bieten Ihnen professionelle Verwaltung und Bewirtschaftung von vermieteten und selbstgenutzten Immobilien. Hierzu gehören folgende Arten der Immobilienverwaltung:
Wohnungseigentumsverwaltung (WEG)-Verwaltung
(Verwaltung von Gemeinschaftseigentum)
Gemeinschaftseigentum: Grundstücke, Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohneigentum stehen.
- nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz
- Einsatz eines Verwalters als notwendiges Organ einer Wohnungseigentumsverwaltung
- gesetzlich festgelegter Katalog mit Rechten und Pflichten eines Verwalters, jedoch keine Ausweisung von Mindestqualifikationen vorgeschrieben
Unsere Leistungen als WEG-Verwalter für Sie im Detail:
Kaufmännische Verantwortung | Technische Verantwortung | Rechtliche Verantwortung | Organisatorische Verantwortung |
---|---|---|---|
Erstellung/ Prüfung von Wirtschaftsplänen Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeitsanalyse, Rechenschaftslegung ggü. Eigentümern Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle/ Belegprüfungen Buchführung/ Prüfen aller Geldein- und -ausgänge Veranlassung von Zahlungen Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug Verwalten von Giro-, Festgeldund Sparkonten Errechnen, Beschließen und Einfordern von Sonderumlagen Gehaltszahlungen, einschließlich Lohnbuchungen und Abführung von Lohnsteuer, Sozialabgaben usw. Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen | gesamte Ver- und Entsorgung Erfassen von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom usw.) Einweisen und Kontrollieren des Hausmeisters Beraten, Veranlassen und Betreuen von Instandsetzungs und Instandhaltungs-maßnahmen, Handwerker- und Dienstleisterangeboten (Preisanfrage, Ausschreibungen, Preisspiegel, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen) Objektüberwachung, Baubetreuung, Energieberater (Sanierung, Modernisierung) Einhaltung, Vorbereiten und Durchführung von sicherheitstechnischen Prüfungen Bearbeitung von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen Unterstützung bei der Schadenbeseitigung durch Handwerker Beauftragung und Betreuung von Sachverständigen Entwicklung von Nutzungskonzepten | rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft Beachten von rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen (einschließlich AGBs, WEG, BGB, EnEV, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung, usw.) Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlichrechtlicher Genehmigungen Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungs- und Wartungsverträge) Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen Vertretung bei/ mit Anwälten und vor Gericht Rechtsdienstleistungen nach §5 Rechtsdienstleistungs-gesetz ständige Fort- und Weiterbildung zu aktuellen Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen | Einladung, Vorbereitung und Leitung der Eigentümer-versammlung Erstellen von Beschlussniederschriften und Protokollen; Führen einer lückenlosen Beschluss-Sammlung Aufstellen und Durchführen von Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung Rundschreiben und Aushänge mit Informationen für die Bewohner Beratung und Bereitstellung von Informationen für Eigentümer Managen von Orts- und sonstigen Terminen Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Hausmeistern, Dienstleistern, Lieferanten Mieterwechsel Terminmanagement Beschwerdemanagement (Ausbildung von Personal) |
Mietverwaltung
(Verwaltung einzelner Mietobjekte)
Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden
- Verwalter ist Stellvertreter des Eigentümers
- Koordination des Mieter-Eigentümer-Verhältnisses
- kein gesetzlicher Aufgabenkatalog vorhanden
Unsere Leistungen als Mietverwalter für Sie im Detail:
Kaufmännische Verantwortung | Technische Verantwortung | Rechtliche Verantwortung | Organisatorische Verantwortung |
---|---|---|---|
Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren Rechnungskontrolle Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister) Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen | Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom) Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker Erstattung von Schadensmeldungen ggü. Versicherung und Verursacher Einweisung Handwerker und Hausmeister Schlüsselbestellungen | Beachtung mietrechtlicher Vorschriften Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages Abnahme und Übergabe der Mietsache Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen Bearbeitung von Mietminderungen Abschluss von Wartungsverträgen | Auswahl des Mieters Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern Verhandlung mit Behörden Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen Beschwerdemanagement Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen |
Sondereigentums-Verwaltung
(Verwaltung einzelner Wohnungen)
Sondereigentum: Wohn- und Teileigentum, entspricht dem Alleineigentum an abgeschlossenen Räumen, z.B. Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen;
Voraussetzung: Miteigentum am Gemeinschaftseigentum
- Koordination und Verwaltung von Abrechnungen und Mietverhältnissen im Sondereigentum